Compliancevorfälle melden

ANONYM

Wir sind stets bestrebt, unseren eigenen Ansprüchen und denen unserer Geschäftspartner gerecht zu werden. Daher passen wir unsere Prozesse und unser Verhalten stets an Gesetze und interne Richtlinien an.

Wir möchten alle Mitarbeiter, Geschäftspartner und sonstige Dritte dazu ermuntern, festgestellte oder auch nur gutgläubig vermutete Verstöße gegen gesetzliche oder interne Vorgaben an uns zu melden – entweder unter Angabe des eigenen Namens oder auf anonymem Wege. Denn nur so können wir besser werden.

Unser Compliance Officer, Frau Alexandra Duran, kann über die folgenden Meldewege erreicht werden:

Meldungen können in Deutsch oder in Englisch erfolgen.

Der Eingang von Meldungen, die per E-Mail, postalisch oder über das Meldetool eingehen, wird innerhalb von 7 Tagen bestätigt. Eine Information an den Hinweisgeber über Folgemaßnahmen erfolgt spätestens innerhalb von 3 Monaten. Auf Ersuchen des Hinweisgebers ist auch eine persönliche Zusammenkunft möglich.

Im Falle einer anonymen Meldung werden wir keine Schritte unternehmen, die zur Aufdeckung der Anonymität des Meldenden führen. Das Meldetool ist technisch so eingerichtet, dass eine Nachverfolgbarkeit des Absenders einer anonymen Meldung (einschließlich IP Adresse) nicht möglich ist.

Alle Meldungen werden konzernweit von der zentralen Compliance-Abteilung der CANCOM SE entgegengenommen und bearbeitet. Die originäre Verantwortung für die Reaktion auf den gemeldeten Verstoß (z.B. Folgemaßnahmen) verleibt bei der jeweiligen Gesellschaft. Im Zuge der nötigen Abstimmung zwischen der CANCOM SE und der betroffenen Gesellschaft kann die Weitergabe von Informationen an die jeweils Zuständigen dieser Gesellschaften erforderlich sein.

Eingehende Meldungen sowie daraus abgeleitete interne Ermittlungen, ggf. die Einschaltung von Behörden und abgeleitete Maßnahmen werden durch den Compliance Officer umfassend, aber vertraulich dokumentiert. Behörden wie Polizei, Staatsanwaltschaft und/oder Aufsichtsbehörden werden nach Sachverhaltsermittlung und
bei Bedarf eingeschaltet.

CANCOM gewährleistet, dass keine Person aufgrund einer gutgläubigen Meldung gekündigt, auf eine geringwertige Position versetzt, suspendiert, bedroht, schikaniert oder in irgendeiner Weise diskriminiert wird.

Es werden in keinem Falle Sanktionen gleich welcher Art gegen den gutgläubig Meldenden erfolgen. Dies gilt vorbehaltlich entgegenstehender gesetzlicher Vorgaben (z.B. § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GWB, kartellrechtliche Selbstreinigung).

Hinweisgebenden Personen stehen für Meldungen neben den internen Stellen auch externe Stellen zur Verfügung. So sind Meldungen u.a. auch an die zentrale externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz (BfJ), an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und an das Bundeskartellamt möglich sowie an Meldestellen bei europäischen Institutionen (z.B. bei OLAF, ESMA).