
NIS 2 in Österreich – Der ultimative Guide zum neuen Cybersicherheitsgesetz!
Was bedeutet NIS2?
Der Begriff NIS2 steht für die zweite Fassung der EU-weiten Richtlinie über die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen. Während die erste NIS-Richtlinie aus dem Jahr 2016 nur eine begrenzte Anzahl an Sektoren abdeckte, weitet die neue NIS 2 Richtlinie den Fokus massiv aus. Ziel ist es, ein einheitlich hohes Cybersicherheitsniveau in allen Mitgliedstaaten zu schaffen, um die Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastrukturen und wichtiger Wirtschaftszweige gegen Hackerangriffe und IT-Ausfälle zu stärken.
Was besagt die NIS-2-Richtlinie?
Die NIS 2 Richtlinie legt fest, dass Unternehmen, die für die Gesellschaft oder Wirtschaft eine wesentliche Rolle spielen, strenge Cybersicherheitsmaßnahmen implementieren müssen. Dazu gehören unter anderem:
- Ein proaktives Risikomanagement.
- Klare Meldefristen bei Sicherheitsvorfällen.
- Die Absicherung der Lieferketten.
- Die persönliche Verantwortung der Geschäftsführung für die Umsetzung der Maßnahmen.
Damit ist die Cybersicherheitsrichtlinie NIS 2 weit mehr als eine bloße Empfehlung – sie ist ein verbindlicher Rechtsrahmen mit spürbaren Sanktionen bei Nichteinhaltung.
Was ist NIS2 in Österreich?
In Österreich wird die EU-Richtlinie durch das nationale NIS 2 Österreich Gesetz umgesetzt, das offiziell als NISG 2026 bezeichnet wird. Es ersetzt die bisherige Regelung aus 2018 und weitet den Kreis der betroffenen Unternehmen von bisher rund 100 auf geschätzte 4.000 Organisationen aus. Das NISG 2026 unterscheidet dabei zwischen „wesentlichen“ und „wichtigen“ Einrichtungen, wobei beide Gruppen spezifische Pflichten erfüllen müssen, um das nationale Sicherheitsniveau zu gewährleisten.
Wann tritt NIS-2 in Österreich in Kraft?
Dies ist eine der am häufigsten gestellten Fragen. Nachdem die nationale Umsetzung verzögert wurde, gibt es nun einen klaren Fahrplan:
- Das NISG 2026 wurde Ende 2025 offiziell kundgemacht.
- Die wesentlichen Bestimmungen und Pflichten treten am 1. Oktober 2026 in Kraft.
- Betroffene Unternehmen müssen sich bis spätestens 31. Dezember 2026 (3 Monate nach Inkrafttreten) bei der zuständigen Cybersicherheitsbehörde registrieren.
Unser Tipp: Warten Sie nicht bis zum Herbst 2026. Da die NIS 2 Anforderungen komplex sind, sollten Sie bereits jetzt mit einer Bestandsaufnahme beginnen. Welche Unternehmen konkret unter die NIS2-Regulierung fallen, erfahren Sie im Artikel "Wer ist betroffen? Die NIS2 Anforderungen und betroffenen Unternehmen im Detail."
